Elektronischer Marktplatz für den LZN-Webshop

Wer wir sind…
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) mit Wirkung vom 01.01.2002 gegründet. Das LZN ist ein Landesbetrieb nach § 26 Abs. 1 LHO und Teil der Landesverwaltung. Das LZN hat seinen Hauptsitz in Hann. Münden mit Außenstelle in Hannover und beschäftigt derzeit insgesamt rund 160 Mitarbeitende.
Dem Landesbetrieb obliegen sowohl die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung, soweit nicht andere zentrale Beschaffungsstellen mit dieser Aufgabe betraut sind, als auch der Einkauf und die Belieferung der Kontoträger und Dienststellen der Kooperationspartner sowie der niedersächsischen Landesverwaltung mit Dienst-, Schutzkleidung und Sonderausstattung.
Im Rahmen der Betriebsanweisung nimmt das LZN die Aufgaben selbständig wahr. Das LZN untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des MI (Aufsichtsbehörde).
Was wir haben…
Das LZN betreibt einen eigenen Webshop für die beiden Geschäftsfelder Dienst- und Schutzkleidung und Waren und Dienstleistungen. Über den Webshop können die Dienststellen der Landesverwaltung, Personen mit Bekleidungskonto (nur Dienst- und Schutzkleidung) sowie Drittkunden ihre Bestellungen tätigen.
Die Artikel des Bereichs Dienst- und Schutzkleidung werden direkt oder indirekt nach Art eines Versandhandelshauses vertrieben. Im Bereich Waren und Dienstleistungen erfolgt die Belieferung direkt durch die Lieferanten an die Kunden. Standardisierte Produkte sind aus elektronischen Produktkatalogen über den Webshop bestellbar. Hierbei handelt es sich um Ausschreibungsartikel, für die ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird. Über 40 Produktkataloge mit mehr als 240.000 Artikeln werden im Webshop abgebildet. Über 7.000 bestellberechtigte Personen aus über 1.800 Dienststellen können ihre Bedarfe über den Webshop des LZN decken.
Artikel, die die Kunden nicht im Standartsortiment beziehen können, werden über die Freitexterfassung (sog. Nichtstandardartikel) im Webshop des LZN mitgeteilt. Dafür werden in Abstimmung mit den Kunden seitens des LZN separate Vorgänge im Rahmen von Direktaufträgen (bis 1.000 € netto) oder formale Vergabeverfahren durchgeführt.
Zur Artikeleinbindung setzt das LZN auf das XML-basierte Austauschformat für Katalogdaten BMEcat. In diesem Zusammenhang wird zudem zur Artikel- und Warengruppenklassifizierung der ECLASS-Standard verwendet.
Was wir suchen…
Zur Ergänzung des Produktportfolios im Geschäftsbereich Waren und Dienstleistungen wird die Einbindung einer weiteren Beschaffungsplattform für die Kunden des LZN angestrebt. Im Wesentlichen geht es darum, den Bedarf außerhalb der Standardartikel direkt über den Webshop des LZN zu beziehen. Hierbei handelt es sich primär um Beschaffungen im unteren Preissegment, die im Rahmen des Direktkaufs (derzeit bis 1.000 € netto) beschafft werden können. Diese Artikel befinden sich nicht im Standardsortiment und sollen im Webshop über einen elektronischen Marktplatz direkt abrufbar sein.
Ziel ist es, dass der Kunde bei dieser Lösung Bestellungen weiterhin ausschließlich über den Webshop des LZN tätigt und auch für die Artikel, die über den elektronischen Marktplatz angeboten werden, nicht in eine andere elektronische Plattform abspringt. Die einzurichtende Lösung soll nicht eine parallele Beschaffungsplattform zum LZN Webshop darstellen.
Grundsätzlich gilt, dass der Kunde zunächst auf die bestehenden Artikel (Standardsortiment) zurückgreifen kann, die mit einem eigenen Rahmenvertrag des LZN hinterlegt sind. In dem Fall, wo ein Artikel nicht aus dem Standardsortiment bezogen werden kann, soll es dem Kunden gestattet sein, den Marktplatz zu nutzen. Vorgesehen ist die direkte interaktive Einbindung der Marktplatzartikel in den Webshop. Sofern die direkte Einbindung nicht umsetzbar sein sollte, ist die Einbindung über die Katalogplattform in der eigenen Webshop Datenbank erforderlich.
Zusätzlich ist aufgrund der Kaufbeschränkung auf dem elektronischen Marktplatz sicherzustellen, dass bei wiederkehrenden Bestellungen gleicher Artikel innerhalb eines Jahres die Schwelle für Direktaufträge (derzeit 1.000 €) nicht überschritten wird. Sofern dies der Fall sein sollte, ist die Bestellung über den Marktplatz zu unterbinden und der Besteller hierüber in Kenntnis zu setzen.
Die Bestellung soll über das Warenwirtschaftssystem des LZN laufen. Alternativ wäre auch die direkte Bestellübermittlung aus dem Webshop an das Lieferantensystem möglich. Die Bestellungen werden elektronisch per openTrans oder XBestellung an die Lieferanten übermittelt.
Die Rechnungsstellung des Marktplatzanbieters erfolgt ausschließlich an das LZN, während das LZN die Ware mit dem Kunden selbst abrechnet. Dabei ist je Bestellung eine Rechnung zu stellen. Rechnungsempfänger ist ausschließlich das LZN, während die Ware direkt an die bestellende Dienststelle geliefert wird. Zahlungen erfolgen immer erst nach Erhalt der Ware.
Welche technische Lösung bieten Sie an um die Einbindung ihres elektronischen Marktplatzes in unseren Webshop zu ermöglichen? Welche Schnittstellen nutzen Sie?
Ist eine direkte interaktive Einbindung von Artikeln aus Ihrem elektronischen Marktplatz in unseren Webshop möglich ohne dass der Nutzer in die Marktplatzplattform abspringt?
Kann bei wiederkehrenden Bestellungen gleicher Artikel innerhalb eines Jahres eine Begrenzung auf die für Direktaufträge geltende Wertgrenze von derzeit 1.000 € netto (perspektivisch: 20.000 Euro) sichergestellt werden?
Ist die Bestellübermittlung in das Warenwirtschaftssystem des LZN möglich? In welchem Format kann dies erfolgen?
Kann die Rechnungsstellung (je Bestellung) an das LZN als Rechnungsempfänger erfolgen, während die Ware direkt an die bestellende Dienststelle geliefert wird?
Ist es möglich, dass im Webshop (ausschließlich) nachhaltige Produkte angezeigt werden, die einem seitens LZN vorab festgelegten Mindeststandard an Nachhaltigkeit entsprechen?
Alternativ/Ergänzend: Ist es möglich nachhaltige Produkte mit einem LZN-eigenen „grünen Einkaufswagen“ zu kennzeichnen?
Alternativ/ergänzend: Werden nachhaltige Produkte gesondert gekennzeichnet, z.B. durch entsprechende Siegel wie den Blauen Engel?
Ist es möglich, Produkte aufgrund bestimmter Eigenschaften vom Marktplatz auszuschließen? (Hintergrund: bestimmte Produkte dürfen gem. den Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-nB) von den Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung nicht beschafft werden)
Einbindung eines elektronischen Marktplatzes in den LZN-Webshop zur Erweiterung des Produktportfolios und Verschlankung der Beschaffungsprozesse
Abbildung von Produkten außerhalb des Standardsortiments im Bereich Waren und Dienstleistungen im Rahmen des Direktkaufs (derzeit bis 1.000 € netto, perspektivisch bis 20.000 Euro netto)
Bestellung über LZN-Webshop ohne Absprung auf andere Beschaffungsplattform
Nutzung des Marktplatzes für Preisvergleiche und Markterkundungen
Beschränkung der Bestellung gleicher Artikel innerhalb eines Jahres auf die geltende Schwelle bei Direktkäufen in Höhe von 1.000 € (perspektivisch: 20.000 Euro)
Mindestens Kennzeichnung nachhaltiger Artikel anhand vorgegebener Standards und Kriterien, gerne auch komplett oder überwiegend nachhaltiges Produktportfolio
Bestellung und Rechnungsstellung elektronisch über das LZN (je Bestellung eine Rechnung)
Preisgestaltung obliegt LZN
Bitte reichen Sie uns Ihre Lösungsvorschläge zum Thema „Einbindung eines E-Marktplatzes in unseren Webshop“ bis zum 12. Juni 2025 auf dem KOINNOvationsplatz ein.
Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und verpflichtet weder Sie noch uns zum Abschluss eines Vertrages oder zur Abgabe eines Angebots. Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Teilnahmebereitschaft und freuen uns auf Ihre innovativen Lösungsvorschläge!
Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen und uns im Vorfeld einer Ausschreibung informieren, welche Lösung Sie uns anbieten können und welche Parameter für Sie wichtig sind.
Es geht uns ausschließlich um die Erlangung eines Überblicks über die am Markt angebotenen, innovativen Lösungsmöglichkeiten. Anbieter, deren Lösung im Rahmen der Bewertung als besonders überzeugend hervorgehoben werden, haben im nachgelagerten Vergabeverfahren keinerlei Vorteil oder Vorzugsbehandlung.
Im Anschluss an diese Markterkundung planen wir gegen Ende des Jahres 2025 eine entsprechende Ausschreibung der Leistung zu initiieren.
Noch nicht veröffentlicht
Aufruf zum Einreichen von Lösungsvorschlägen
18.04.2025 - 12.06.2025
1 Monat 18 Tage verbleibend
Prüfung der Lösungen
13.06.2025 - 10.07.2025
Bewertung der Lösungen durch die Fachjury
11.07.2025 - 17.07.2025
Bekanntgabe des Gewinners
Ab 18.07.2025
Diese Challenge ist beendet
