Präambel
Der „KOINNOvationsplatz“ ist eine Plattform von „KOINNO“ („Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“). Bei dem „KOINNO“ handelt es sich um ein Projekt, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) durchgeführt wird. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland dauerhaft zu stärken und den Anteil der Beschaffung von Innovationen am Gesamtvolumen des öffentlichen Einkaufs in Deutschland zu erhöhen. Durch den im Rahmen dieses Projekts erstellten „KOINNOvationsplatz“ sollen Kontakte zwischen kleinen und mittleren innovativen Unternehmen (KMU) und Start-ups mit öffentlichen Auftraggebern hergestellt, Verständnis für Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gefördert und die Unternehmen dazu ermutigt werden, erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Zudem sollen öffentliche Auftraggeber für die Chancen, die junge und innovative Unternehmen bieten können, sensibilisiert werden. Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des „KOINNOvationsplatz“ (nachfolgend „Plattform“) durch Auftraggeber und Unternehmen:

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 | Betreiberin, Geltungsbereich
(1) Betreiberin der Plattform und daher Vertragspartnerin der Nutzer dieser Plattform ist das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung („KOINNO“) im Auftrag des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Vorstand
  • Martin Müller-Raidt (Vorsitzender)
  • Dr. Lars Kleeberg (Hauptgeschäftsführer)
  • Christian Satzek (stv. Vorsitzender)
  • Gunnar Schmidt
Frankfurter Straße 27 65760 Eschborn, Deutschland. Tel.: +49 6196/58 28-350 Fax: +49 6196/58 28-199 Email: info(at)bme.de
Eintrag im Vereinsregister - Registernummer VR 6654
Vereinsregister Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 114235471
(im Folgenden: „Plattformbetreiberin“ oder „KOINNO“)
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten die Bedingungen und Verhaltensregeln für die Nutzung der Plattform und für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, die über diese Plattform zwischen den Plattformnutzern und der Plattformbetreiberin getätigt werden.
(3) Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen sind Auftraggeber im Sinne des §§ 98 ff. GWB (nachfolgend „Auftraggeber“) und Unternehmen.
Unter Auftraggeber nach §§ 98 ff. GWB fallen alle diejenigen Auftraggeber, die bei Vergabe eines öffentlichen Auftrages die europäischen Bestimmungen zum Vergaberecht konkretisiert durch §§ 97 ff. GWB beachten müssen. Erfasst sind öffentliche Auftraggeber (§ 99 GWB), Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB) sowie Konzessionsgeber (§ 101 GWB). Unternehmen im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede organisatorische Einheit, in der gewerbliche, handwerkliche oder selbstständig berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden und die nach außen auf dem Markt in Erscheinung tritt.
(4) Nutzer stimmen durch die Registrierung eines Accounts auf www.koinnovationsplatz.de diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu und verzichten auf die Geltendmachung eigener abweichender Nutzungsbedingungen. Andere Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn die Plattformbetreiberin diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen der Nutzer finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Nutzer hiermit nicht einverstanden sein, muss er die Plattformbetreiberin hierauf sofort schriftlich hinweisen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Plattformbetreiberin maßgebend.
§ 2 | Gegenstand der Plattform
(1) KOINNO bietet öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen auf ihrer Plattform die Chance, durch Darstellung ihrer Bedürfnisse und Innovationen den Markt zu erkunden und in Kontakt miteinander zu treten.
(2) Die Anmeldung zur Plattform, die Nutzung der Plattform sowie das Einstellen von eigenen Inhalten einschließlich der Ergänzung und Kommentierung fremder Inhalte sind für die Nutzer kostenfrei.
(3) Auftraggeber können durch das Einstellen sogenannter „Challenges“ ihren identifizierten Bedarf sichtbar machen („Markterkundung“) und Lösungsvorschläge erkunden. Bei den „Challenges“ handelt es sich um funktional beschriebene Problemstellungen oder zukünftige Bedarfe (ähnlich einer Leistungsbeschreibung) des öffentlichen Sektors bezüglich eines bestimmten Projekts, für welche der Auftraggeber effiziente Lösungen benötigt oder in Zukunft benötigen könnte. Die Auftraggeber können in diesem Rahmen mit Unternehmen in Kontakt treten und unverbindlich Nachfragen zu einzelnen Lösungsvorschlägen stellen.
(4) Die Unternehmen können gegenüber den Auftraggebern ihre Lösungen präsentieren. Alle durch die Unternehmen eingereichten Lösungsvorschläge werden, soweit sie die Standards der Plattform erfüllen, auf dem KOINNOvationsplatz veröffentlicht und erlangen hierdurch auf dem Markt Sichtbarkeit. Zu diesem Zweck stimmen die Nutzer mit Einreichung der Lösungsvorschläge einer Veröffentlichung auf der Plattform ausdrücklich zu. Sollten ihre Lösungen die Anforderungen der Auftraggeber erfüllen, können sie zudem für die Lösungsvorschläge ausgezeichnet werden.
(5) Lösungsgebern steht im Rahmen der Einreichung ihrer Lösungskonzepte die Möglichkeit offen, ergänzende Informationen bereitzustellen, die ausschließlich für den jeweiligen Challenge-Geber sowie den Administrator der Plattform sichtbar sind. Hierfür stehen ein gesondertes Textfeld („Geschützte Angaben“) sowie eine Upload-Funktion für Dokumente („Geschützte Anhänge“) zur Verfügung. Diese Bereiche sind im Einreichungsprozess deutlich gekennzeichnet und dienen der vertraulichen Übermittlung sensibler Informationen. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung dieser Inhalte durch die Betreiber des KOINNOvationsplatzes erfolgt nicht. Die Challenge-Geber verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung der in diesem Rahmen übermittelten Angaben und Dateien.
§ 3 | Vertragsschluss
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Registrierung der Nutzer voraus. Durch Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer der Website und KOINNO zustande. Ein Anspruch auf Registrierung und damit auf Vertragsschluss besteht nicht.
(2) Berechtigt zur Registrierung sind ausschließlich Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor sowie Unternehmen. Ausdrücklich untersagt ist die Anmeldung Verbrauchern. Verbraucher im Sinne der Nutzungsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Plattformbetreiberin kann im Zweifel einen Nachweis einer Berechtigung durch die Nutzer verlangen.
(3) Ein Vertragsverhältnis über Aufträge oder eine Vergabe von Aufträgen kommt über die Plattform nicht zustande. Eine Vergabe von Aufträgen erfolgt ausschließlich durch ein den Regeln des §§ 97 ff. GWB folgendes öffentliches Verfahren aufgrund einer förmlichen Ausschreibung der Auftraggeber. Sollte der Lösungsvorschlag eines Unternehmens dem Bedarf des Auftraggebers entsprechen, kann der Auftraggeber bei öffentlicher Ausschreibung das Unternehmen förmlich zur Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren auffordern.
(4) Die Plattformbetreiberin ist nicht Teil der im Rahmen einer Ausschreibung geschlossenen Verträge. Sie stellt lediglich den Kontakt zwischen Auftraggebern und Unternehmen her.
§ 4 | Registrierung
(1) Eine Registrierung erfolgt durch Angabe der Kontaktdaten der Nutzer und ist kostenfrei. Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses durch den Nutzer mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Die zur Registrierung erforderlichen Daten sind von dem Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Zur Anmeldung gibt der Nutzer seine E-Mailadresse in das hierfür vorgesehene Feld ein und betätigt den Button „Jetzt registrieren“. Daraufhin bekommt er zeitnah einen Link per E-Mail zugesendet. Klickt er auf diesen Link, wird er direkt in seinen Nutzeraccount eingeloggt.
Der Nutzer bleibt nach Aktivierung des Links bei wiederholtem Zugriff auf seinen Nutzeraccount für einen Zeitraum von vier Wochen automatisch eingeloggt und kann auf seine eingegebenen Daten zugreifen. Nach Ablauf der vier Wochen muss der Nutzer die E-Mailadresse nochmals eingeben und den Link in der E-Mail auf diesen Weg bestätigen. Die von dem Nutzer eingegebenen Daten sind mit der E-Mailadresse verknüpft und bei Bestätigung des Links für den Nutzer wieder über den Account verfügbar.
Der Nutzer hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten, insbesondere der Link zur Anmeldung, nicht unberechtigten Dritten in die Hände gelangen, die den Account daraufhin benutzen können. Im Falle des Abhandenkommens oder im Falle des Verdachts, dass ein unberechtigter Dritter Zugriff auf den Link erlangt hat oder dass ein unberechtigter Dritter den Account benutzt, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich der Plattformbetreiberin mitzuteilen.
(3) Soweit sich die Kontaktdaten bzw. Unternehmensangaben des Nutzers ändern, ist der Nutzer selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.
§ 5 | Rechte und Pflichten der Plattformbetreiberin
(1) KOINNO veröffentlicht die von den Nutzern eingestellten Challenges und Innovationen anhand ihrer Aktualität. Eine Auswahl oder Priorisierung anhand der konkreten Inhalte findet nicht statt. Ein Anspruch hierauf besteht ebenfalls nicht.
(2) KOINNO unterhält, wartet und aktualisiert die Plattform. Funktionen und Seiten können kurzzeitig nicht erreichbar sein, wenn dies aufgrund von technischen Maßnahmen erforderlich und/oder aufgrund von vorübergehenden technischen Störungen nicht auf ein Verschulden von KOINNO zurückzuführen ist. Technische Störungen des Internets oder der technischen Infrastruktur des Nutzers hat KOINNO nicht zu vertreten.
(3) KOINNO ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten bzw. eingestellten Daten auf etwaige Verstöße oder auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sie ist nicht für die Richtigkeit der auf der Plattform veröffentlichten Inhalte und Angaben verantwortlich.
§ 6 | Allgemeine Rechte und Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer unterstützt die Plattformbetreiberin bei Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung der Plattformbetreiberin Challenges und Innovationen zu veröffentlichen.
(2) Der Nutzer stellt der Plattformbetreiberin alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und wird der Plattformbetreiberin auf Nachfrage alle notwendigen Informationen und Nachweise innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne zuleiten. Die Plattformbetreiberin ist nicht verpflichtet, Challenges oder Innovationen zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die erforderlichen Daten und Dokumente nicht zur Verfügung gestellt werden oder die Bewerbung nicht den Standards von KOINNO entspricht.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die zum Vertragsabschluss erforderlichen Daten sorgfältig und nach bestem Wissen anzugeben und keine irreführenden Angaben zu machen, sowie die Plattform nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten. Zudem verpflichtet er sich keinen unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu versuchen und die Plattformstandards einzuhalten.
§ 7 | Urheber-, Nutzungs-, sonstige Schutzrechte, Freistellung
(1) Die Nutzer räumen KOINNO sämtliche für die vertragsgegenständliche Leistungserbringung, insbesondere für die Veröffentlichung der jeweiligen Challenges und Innovationen, erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung, ein. Bei den an KOINNO einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
(2) Soweit KOINNO Inhalte, insbesondere urheberrechtlich geschützte Inhalte, zur Verfügung stellt, dürfen diese ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Urhebers bzw. Nutzungsberechtigten nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung ist unzulässig.
(3) Machen Dritte gegen KOINNO Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Inhalte des Nutzers bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Inhalte verletzen ihre Rechte, wird der Nutzer KOINNO von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinaus gehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere KOINNO von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Nutzer die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Nutzer ist verpflichtet, KOINNO im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Abschnitt 2: Zusätzliche Bestimmungen für Auftraggeber
§ 8 | Einstellen von Challenges
(1) Durch das Einstellen von Challenges wird Auftraggebern die Möglichkeit geboten, funktional beschriebene Problemstellungen oder zukünftige Bedarfe (ähnlich einer Leistungsbeschreibung) gegenüber den Unternehmen zu kommunizieren.
(2) Zur Einstellung der Challenges sind ausschließlich Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99, 100, 101 GWB befugt. Ausdrücklich nicht berechtigt zur Einstellung von Challenges sind juristische Personen, die bei Auftragsvergabe nicht die europäischen Bestimmungen zum Vergabeverfahren sowie der §§ 97 ff. GWB beachten müssen. Bei Zweifeln ist KOINNO dazu berechtigt, einen Nachweis über die Berechtigung bei dem Auftraggeber einzuholen.
(3) Die Einstellung einer Challenge erfolgt über die Plattform unter „Challenges“ -> „Challenge starten“ -> „Jetzt Challenge starten“. Der Auftraggeber ist aufgerufen, den Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, so dass die Beschreibung für alle Unternehmen gleichermaßen verständlich ist.
(4) Hierzu erstellt der Auftraggeber zunächst auf der aufgerufenen Seite unter „Meine Challenge“ einen Titel, unter welchem die Challenge veröffentlicht wird. Zudem kann er die Challenge beschreiben und kategorisieren sowie Angaben zur konkreten Fragestellung, den Erwartungen, den weiteren Verlauf machen und Unternehmen gezielt zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren aufrufen, sollte dieses bereits laufen oder in Aussicht stehen. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten ein. Die mit einem roten Stern versehenen Felder sind Pflichtfelder.
(5) Für die einheitliche Darstellung der Challenges auf der Webseite muss der Auftraggeber Bildmaterial einfügen und eine entsprechende Urheberkennzeichnung vornehmen. Der Auftraggeber garantiert, dass er Urheber bzw. Lichtbildner der eingestellten Materialien ist oder ausreichende, die Nutzung auf der Plattform erlaubende Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken oder Lichtbildern innehat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Urhebervermerk in branchenüblicher Form anzubringen.
(6) In Schritt drei kann der Auftraggeber die Challenge in Phasen unterteilen und Zeiträume für die einzelnen Phasen angeben. Er kann den Unternehmen eine Struktur für die Einreichung der Challenge vorgeben.
(7) Nachdem alle Angaben gemacht worden sind, kann der Auftraggeber die Challenge über „Vorschau“ nochmals prüfen. Durch die Betätigung des Buttons „Einreichen“ wird eine E-Mail an KOINNO gesendet und über die neue Challenge informiert.
KOINNO überprüft die Challenge auf inhaltliche und strukturelle Fehler als auch im Hinblick darauf, ob die Einreichung den Qualitätskriterien von KOINNO entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, wird KOINNO dem Auftraggeber Änderungswünsche und Anpassungsvorschläge per E-Mail mitteilen und die Challenge wieder zur Bearbeitung freigeben.
Nach Betätigung des Buttons „Einreichen“ wird die Challenge zunächst zur Prüfung und redaktionellen Überarbeitung durch das KOINNO-Team an interne Stellen übermittelt. Auch wenn keine inhaltlichen Anpassungen notwendig sind, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Formatierung der Challenge durch KOINNO. Die Veröffentlichung der Challenge auf der Plattform erfolgt durch KOINNO erst zum gemeinsam abgestimmten Startdatum. Das Startdatum wird in der Regel in Absprache mit dem Challenge-Geber festgelegt, um eine koordinierte Kommunikation sowie die Einbindung von Marketing- und Partneraktivitäten sicherzustellen. Sofern nicht ausdrücklich ein späteres Datum vom Challenge-Geber gewünscht wird, erfolgt die Veröffentlichung in der Reihenfolge der Einreichungen, um Überschneidungen mit bereits geplanten Challenges zu vermeiden. Über die Veröffentlichung wird der Challenge-Geber automatisch per E-Mail informiert.
Möchte der Auftraggeber die Challenge noch nicht an KOINNO senden und zur Veröffentlichung freigeben, so kann er seinen Entwurf speichern und über seinen Account unter „Challenges“ -> „Challenge Entwürfe“ abrufen und verändern. Ebenfalls abrufbar ist hier eine Übersicht über die von ihm bereits veröffentlichten Challenges und gespeicherten Entwürfe.
(8) Sollte der Auftraggeber Fragen haben oder Hilfe bei Erstellung der Challenge brauchen, so kann er Mitarbeiter der Plattformbetreiberin zu ihren allgemeinen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter +49 6196 58 28-350 erreichen oder eine E-Mail an info@koinnovationsplatz.de mit dem entsprechenden Anliegen schreiben. Die Plattformbetreiberin behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und -kanäle anzupassen.
§ 9 | Phasen der Challenge
Die Auswertung der Challenge erfolgt in folgenden Phasen:
(1) In Phase 1 wird zur Challenge aufgerufen und diese veröffentlicht. In diesem Zeitraum können Unternehmen ihre Lösungsvorschläge einreichen.
(2) In Phase 2 werden die einzelnen Lösungsvorschläge geprüft. Der Auftraggeber kann in Austausch mit den Unternehmen treten und Rückfragen zu den einzelnen Lösungsvorschlägen stellen.
(3) In Phase 3 werden die Einreichungen bewertet und der oder die besten Lösungsvorschläge prämiert. Der Auftraggeber kann hierzu Juroren ernennen oder die Prüfung selbst durchführen.
(4) Die Auswertung der Challenge obliegt dem Challenge-Geber und erfolgt anhand der im Rahmen der Plattform auswählbaren Bewertungskriterien – insbesondere des Innovationsgrads sowie gegebenenfalls weiterer zuvor festgelegter Kriterien. Eine Übersicht zum Thema Wie reiche ich Lösungen für Challenges ein? ist unter folgendem Link abrufbar: /api/download/leitfaden-einreichung-challenges Darin finden Nutzer auch Informationen zu den Bewertungskriterien, die für die Auswahl überzeugender Lösungen durch den Challenge-Geber relevant sind.
Auch wenn es sich bei den Challenges um eine unverbindliche Markterkundung ohne formale Vorgaben aus dem Vergaberecht handelt, ist eine kurze Rückmeldung an die teilnehmenden Lösungsgeber – etwa zum Ausgang der Challenge oder dem weiteren Vorgehen – im Sinne von Transparenz und Fairness ausdrücklich wünschenswert.“
(5) Die Laufzeit einer Challenge beträgt mindestens 5 Wochen und höchstens 36 Wochen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich Kommunikation und nicht veröffentlichte Informationen der Unternehmen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte findet nicht statt.
§ 10 | Rechte und Pflichten der Auftraggeber
(1) Die Challenge-Geber verpflichten sich, die Plattform ausschließlich für die hierfür vorgesehenen Zwecke zu verwenden und eine neutrale sowie transparente Bewertung der eingereichten Lösungsvorschläge vorzunehmen.
(2) Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt im Rahmen einer Markterkundung und liegt im Ermessen des jeweiligen Challenge-Gebers. Eine detaillierte Begründung der Auswahlentscheidung gegenüber den teilnehmenden Lösungsgebern ist nicht erforderlich.
(3) Die Bewertung kann durch Punktevergabe anhand der im Challenge-Profil öffentlich einsehbaren Bewertungskriterien erfolgen. Diese Kriterien dienen den Lösungsgebern als Orientierung für die Erstellung überzeugender Konzepte und helfen dabei, die Erwartungen des Challenge-Gebers besser zu erfüllen. Ebenso sind das gewünschte Lösungsformat und die Beantwortung konkreter Fragestellungen zu beachten, um eine überzeugende und zielführende Lösung zu präsentieren.
(4) Es steht den Challenge-Gebern sowie ggf. eingebundenen Jurymitgliedern frei, Bewertungen abzugeben und diese durch individuelle Einschätzungen zu ergänzen. Unabhängig davon sind die Challenge-Geber verpflichtet, zum Abschluss der Challenge alle teilnehmenden Lösungsgeber einheitlich und transparent – z.B. per E-Mail – über den weiteren Verlauf zu informieren, sofern bereits absehbar ist, ob, wann und in welcher Form eine Ausschreibung oder ein weiteres Verfahren geplant ist.
(5) Absprachen, die einen Zuschlag gewähren oder den Unternehmen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Vorteile versprechen, verstoßen gegen die Regeln der Plattform als unverbindliche Informationsplattform und sind zu unterlassen. Sollte die Plattformbetreiberin von solchen Absprachen Kenntnis erlangen, ist sie berechtigt, die Auftraggeber und Unternehmen zu ermahnen und ggf. von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Abschnitt 3: Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmen
§ 11 | Einbringen von Lösungsvorschlägen
Unternehmen haben über die Plattform die Möglichkeit, sich über Challenges zu informieren und eigene Lösungsvorschläge zu aktuell laufenden Challenges einzureichen. Zudem können sie mit den jeweiligen Auftraggebern in Kontakt treten und gezielte Rückfragen zu einzelnen Challenges stellen.
§ 12 | Marktplatz der Innovationen
(1) Sollte für eine Innovation keine passende Challenge eingestellt sein, so haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre Innovation dennoch zu veröffentlichen. Die Innovationen werden in ein Verzeichnis („Marktplatz der Innovationen“) eingestellt und können auf der Plattform eingesehen werden. Auftraggeber können dort gezielt nach innovativen Lösungsvorschlägen in bestimmten Bereichen suchen und mit den Unternehmen Kontakt aufnehmen. Die Veröffentlichung der Innovation erfolgt anhand ihrer Aktualität. Eine Priorisierung durch die Plattformbetreiberin findet nicht statt.
(2) Zur Erstellung einer Innovation kann das Unternehmen in der Startleiste unter „Marktplatz der Innovationen“ -> „Innovation präsentieren“ -> „Innovation präsentieren“ auf die entsprechende Seite navigieren. Hier kann es der Innovation einen Titel geben, die Innovation beschreiben und den Mehrwert des Ansatzes herausstellen. Unter „Unternehmen“ kann das Unternehmen seine Unternehmensdaten und Kontaktmöglichkeiten angeben. Bei den Feldern, die mit rotem Stern versehen sind, handelt es sich um verpflichtende Angaben. Sollten Unterlagen den Ansatz und die Funktionsweise unterstützen, kann das Unternehmen Anlagen zu der Innovation beifügen.
(3) Unter dem Menüpunkt „Vorschau“ kann das Unternehmen seine Eingaben vor dem Absenden nochmals überprüfen. Mit dem Klick auf „Einreichen“ wird der Lösungsvorschlag zunächst zur internen Prüfung an das KOINNO-Team übermittelt. Dort erfolgt eine redaktionelle Durchsicht, gegebenenfalls eine sprachliche oder formale Anpassung sowie die abschließende Veröffentlichung auf der Plattform – vorausgesetzt, inhaltlich sind keine Rückfragen mehr offen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–2 Wochen und kann je nach Arbeitsaufkommen variieren.
Solange ein Vorschlag als Entwurf gespeichert ist, kann er vom Unternehmen jederzeit bearbeitet werden. Nach der Veröffentlichung ist eine eigenständige nachträgliche Bearbeitung aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine inhaltliche Aktualisierung gewünscht sein, kann das Unternehmen sich jederzeit per E-Mail an das KOINNO-Team wenden und entsprechende Texte, Dokumente oder Bilder zur Anpassung einreichen.
(4) Sollte das Unternehmen Fragen haben oder Hilfe bei Erstellung der Innovation brauchen, so kann es Mitarbeiter der Plattformbetreiberin zu den allgemeinen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter +49 6196 58 28-350 erreichen oder eine E-Mail an info@koinnovationsplatz.de mit dem entsprechenden Anliegen schreiben. Die Plattformbetreiberin behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und -kanäle anzupassen.
§ 13 | Pflichten der Unternehmen
(1) Die Unternehmen verpflichten sich, die Plattform nur für den festgelegten Zweck zu nutzen. Sie werden die von den Auftraggebern konkret kommunizierten Angaben beachten und ihre Lösungsvorschläge auf die eingestellten Kriterien abstimmen. Alle Angaben sind wahrheitsgemäß zu tätigen.
(2) Nicht von dem Nutzungszweck der Plattform erfasst sind Beiträge und Lösungsvorschläge, die einen überwiegend werblichen Charakter haben oder gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstoßen. Werbliche Angebote sind vor allem dann anzunehmen, wenn sie durch ihre überwiegend positive Darstellung für das Unternehmen keine sachliche Bewertung des Angebots zulassen.
(3) Das Unternehmen verpflichtet sich, keine strafrechtlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen, politischen oder religiösen Inhalte einzustellen. Das Unternehmen sichert zu, dass es lediglich Inhalte und Innovationen einstellt, an denen es die für die vertragliche Nutzung der Plattform erforderlichen Rechte hat. Hierunter fallen insbesondere die erforderlichen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte.
(4) Die Plattformbetreiberin behält sich vor, Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, nach einem Hinweis gegenüber dem Unternehmen nach einer Frist von 10 Tagen zu löschen und ggf. den Zugang des jeweiligen Unternehmens zu sperren sowie Schadensersatz geltend zu machen. Sollte ein offensichtlicher Verstoß gegen den Zweck oder Nutzungsbestimmungen der Plattform vorliegen, ist die Plattformbetreiberin berechtigt, das entsprechende Angebot unverzüglich zu löschen und das entsprechende Unternehmen und ggf. bis dahin veröffentlichte Innovationen vorübergehend zu sperren. Sollte das Unternehmen den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen nicht rechtfertigen können, kommt in Ausnahmefällen ein dauerhafter Ausschluss von der Teilnahme an der Plattform in Betracht.
Abschnitt 4: Abschlussbestimmungen
§ 14 | Gewährleistung und Haftung
(1) Die Plattformbetreiberin haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden (grobes Verschulden). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattformbetreiberin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Nutzungsvertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(2) Die Plattformbetreiberin haftet dagegen nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch die Nutzer, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ergibt. In diesem Fall stellen die Nutzer die Plattformbetreiberin auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
(3) Die Plattformbetreiberin haftet ebenfalls nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der von den Nutzern eingestellten Inhalte. Diese stellen weder eine Leistung noch eine Meinungsäußerung der Plattformbetreiberin dar; insbesondere macht sie sich die Inhalte der Nutzer nicht zu eigen. Die Plattformbetreiberin haftet auch nicht für das Zustandekommen von Verträgen im Falle eines Vergabeverfahrens, sowie die Durchführung der darauf eventuell erfolgenden Beauftragung zwischen Auftraggeber und Unternehmen. Sie stellt lediglich die Plattform zu Zwecken der Vermittlung und Information zur Verfügung.
(4) Soweit die Haftung der Plattformbetreiberin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin.
§ 15 | Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt die Plattform im Fall eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Die Betreiberin wird personenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
§ 16 | Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen der Betreiberin ist Eschborn.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten in Bezug auf die Plattform ist Eschborn. Für Klagen gegen die Plattformbetreiberin ist Eschborn der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

Stand: August 2025