KOINNOvationsplatz
Nutzungsbedingungen
Präambel
Der „KOINNOvationsplatz“ ist eine Plattform von „KOINNO“
(„Kompetenzzentrum innovative Beschaffung“). Bei dem „KOINNO“ handelt
es sich um ein Projekt, das im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom Bundesverband
Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) durchgeführt wird.
Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der
öffentlichen Beschaffung in Deutschland dauerhaft zu stärken und den
Anteil der Beschaffung von Innovationen am Gesamtvolumen des
öffentlichen Einkaufs in Deutschland zu erhöhen. Durch den im Rahmen
dieses Projekts erstellten „KOINNOvationsplatz“ sollen Kontakte
zwischen kleinen und mittleren innovativen Unternehmen (KMU) und
Start-ups mit öffentlichen Auftraggebern hergestellt, Verständnis für
Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gefördert und die Unternehmen
dazu ermutigt werden, erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen
teilzunehmen. Zudem sollen öffentliche Auftraggeber für die Chancen,
die junge und innovative Unternehmen bieten können, sensibilisiert
werden. Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des
„KOINNOvationsplatz“ (nachfolgend „Plattform“) durch Auftraggeber und
Unternehmen:
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 | Betreiberin, Geltungsbereich
(1) Betreiberin der Plattform und daher Vertragspartnerin der
Nutzer dieser Plattform ist das Kompetenzzentrum innovative
Beschaffung („KOINNO“) im Auftrag des Bundesverbands
Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) vertreten
durch den einzelvertretungsberechtigten Vorstand
- Gundula Ullah (Vorsitzende)
- Dr. Helena Melnikov (Hauptgeschäftsführerin)
- Christian Staab (stellvertretender Vorsitzender)
- Martin Müller-Raidt
- Christian Satzek
Frankfurter Straße 27
65760 Eschborn, Deutschland.
Tel.: +49 6196/58 28-350
Fax: +49 6196/58 28-199
Email: info(at)bme.de
65760 Eschborn, Deutschland.
Tel.: +49 6196/58 28-350
Fax: +49 6196/58 28-199
Email: info(at)bme.de
Eintrag im Vereinsregister - Registernummer VR 6654
Vereinsregister Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 114235471
(im Folgenden: „Plattformbetreiberin“ oder „KOINNO“)
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten die Bedingungen und
Verhaltensregeln für die Nutzung der Plattform und für alle
Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, die über
diese Plattform zwischen den Plattformnutzern und der
Plattformbetreiberin getätigt werden.
(3) Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen sind Auftraggeber im
Sinne des §§ 98 ff. GWB (nachfolgend „Auftraggeber“) und
Unternehmen.
Unter Auftraggeber nach §§ 98 ff. GWB fallen alle diejenigen
Auftraggeber, die bei Vergabe eines öffentlichen Auftrages die
europäischen Bestimmungen zum Vergaberecht konkretisiert durch §§
97 ff. GWB beachten müssen. Erfasst sind öffentliche Auftraggeber
(§ 99 GWB), Sektorenauftraggeber (§ 100 GWB) sowie
Konzessionsgeber (§ 101 GWB). Unternehmen im Sinne dieser
Nutzungsbedingungen ist jede organisatorische Einheit, in der
gewerbliche, handwerkliche oder selbstständig berufliche
Tätigkeiten ausgeübt werden und die nach außen auf dem Markt in
Erscheinung tritt.
(4) Nutzer stimmen durch die Registrierung eines Accounts auf
www.koinnovationsplatz.de diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich
zu und verzichten auf die Geltendmachung eigener abweichender
Nutzungsbedingungen. Andere Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen
gelten auch dann nicht, wenn die Plattformbetreiberin diesen im
Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Nutzungs-
bzw. Geschäftsbedingungen der Nutzer finden nur dann Anwendung,
wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart
wurden. Sollte der Nutzer hiermit nicht einverstanden sein, muss
er die Plattformbetreiberin hierauf sofort schriftlich hinweisen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem
Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)
haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für
den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des
Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Bestätigung durch die Plattformbetreiberin maßgebend.
§ 2 | Gegenstand der Plattform
(1) KOINNO bietet öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen auf
ihrer Plattform die Chance, durch Darstellung ihrer Bedürfnisse
und Innovationen den Markt zu erkunden und in Kontakt miteinander
zu treten.
(2) Die Anmeldung zur Plattform, die Nutzung der Plattform sowie
das Einstellen von ei-genen Inhalten einschließlich der Ergänzung
und Kommentierung fremder Inhalte sind für die Nutzer kostenfrei.
(3) Auftraggeber können durch das Einstellen sogenannter
„Challenges“ ihren identifizierten Bedarf sichtbar machen
(„Markterkundung“) und Lösungsvorschläge erkunden. Bei den
„Challenges“ handelt es sich um funktional beschriebene
Problemstellungen oder zukünftige Bedarfe (ähnlich einer
Leistungsbeschreibung) des öffentlichen Sektors bezüglich eines
bestimmten Projekts, für welche der Auftraggeber effiziente
Lösungen benötigt oder in Zukunft benötigen könnte. Die
Auftraggeber können in diesem Rahmen mit Unternehmen in Kontakt
treten und unverbindlich Nachfragen zu einzelnen
Lösungsvorschlägen stellen.
(4) Die Unternehmen können gegenüber den Auftraggebern ihre
Lösungen präsentieren. Alle durch die Unternehmen eingereichten
Lösungsvorschläge werden, soweit sie die Standards der Plattform
erfüllen, auf dem KOINNOvationsplatz veröffentlicht und erlangen
hierdurch auf dem Markt Sichtbarkeit. Zu diesem Zweck stimmen die
Nutzer mit Einreichung der Lösungsvorschläge einer
Veröffentlichung auf der Plattform ausdrücklich zu. Sollten ihre
Lösungen die Anforderungen der Auftraggeber erfüllen, können sie
zudem für die Lösungsvorschläge ausgezeichnet werden.
§ 3 | Vertragsschluss
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine vorherige Registrierung
der Nutzer voraus. Durch Registrierung kommt ein unentgeltlicher
Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer der Website und KOINNO
zustande. Ein Anspruch auf Registrierung und damit auf
Vertragsschluss besteht nicht.
(2) Berechtigt zur Registrierung sind ausschließlich Auftraggeber
aus dem öffentlichen Sektor sowie Unternehmen. Ausdrücklich
untersagt ist die Anmeldung Verbrauchern. Verbraucher im Sinne der
Nutzungsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu
einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die
Plattformbetreiberin kann im Zweifel einen Nachweis einer
Berechtigung durch die Nutzer verlangen.
(3) Ein Vertragsverhältnis über Aufträge oder eine Vergabe von
Aufträgen kommt über die Plattform nicht zustande.
Eine Vergabe von Aufträgen erfolgt ausschließlich durch ein den
Regeln des §§ 97 ff. GWB folgendes öffentliches Verfahren
aufgrund einer förmlichen Ausschreibung der Auftraggeber.
Sollte der Lösungsvorschlag eines Unternehmens dem Bedarf des
Auftraggebers entsprechen, kann der Auftraggeber bei öffentlicher
Ausschreibung das Unternehmen förmlich zur Teilnahme an dem
Ausschreibungsverfahren auffordern.
(4) Die Plattformbetreiberin ist nicht Teil der im Rahmen einer
Ausschreibung geschlossenen Verträge. Sie stellt lediglich den
Kontakt zwischen Auftraggebern und Unternehmen her.
§ 4 | Registrierung
(1) Eine Registrierung erfolgt durch Angabe der Kontaktdaten der
Nutzer und ist kostenfrei. Abgesehen von der Erklärung des
Einverständnisses durch den Nutzer mit der Geltung dieser
Nutzungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei
Verpflichtungen verbunden. Die zur Registrierung erforderlichen
Daten sind von dem Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß
anzugeben.
(2) Zur Anmeldung gibt der Nutzer seine E-Mailadresse in das
hierfür vorgesehene Feld ein und betätigt den Button „Jetzt
registrieren“. Daraufhin bekommt er zeitnah einen Link per E-Mail
zugesendet. Klickt er auf diesen Link, wird er direkt in seinen
Nutzeraccount eingeloggt.
Der Nutzer bleibt nach Aktivierung des Links bei wiederholtem
Zugriff auf seinen Nutzeraccount für einen Zeitraum von vier
Wochen automatisch eingeloggt und kann auf seine eingegebenen
Daten zugreifen. Nach Ablauf der vier Wochen muss der Nutzer die
E-Mailadresse nochmals eingeben und den Link in der E-Mail auf
diesen Weg bestätigen. Die von dem Nutzer eingegebenen Daten sind
mit der E-Mailadresse verknüpft und bei Bestätigung des Links für
den Nutzer wieder über den Account verfügbar.
Der Nutzer hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die
Zugangsdaten, insbesondere der Link zur Anmeldung, nicht
unberechtigten Dritten in die Hände gelangen, die den Account
daraufhin benutzen können. Im Falle des Abhandenkommens oder im
Falle des Verdachts, dass ein unberechtigter Dritter Zugriff auf
den Link erlangt hat oder dass ein unberechtigter Dritter den
Account benutzt, ist der Nutzer verpflichtet, dies unverzüglich
der Plattformbetreiberin mitzuteilen.
(3) Soweit sich die Kontaktdaten bzw. Unternehmensangaben des
Nutzers ändern, ist der Nutzer selbst für deren Aktualisierung
verantwortlich.
§ 5 | Rechte und Pflichten der Plattformbetreiberin
(1) KOINNO veröffentlicht die von den Nutzern eingestellten
Challenges und Innovationen anhand ihrer Aktualität. Eine Auswahl
oder Priorisierung anhand der konkreten Inhalte findet nicht
statt. Ein Anspruch hierauf besteht ebenfalls nicht.
(2) KOINNO unterhält, wartet und aktualisiert die Plattform.
Funktionen und Seiten können kurzzeitig nicht erreichbar sein,
wenn dies aufgrund von technischen Maßnahmen erforderlich und/oder
aufgrund von vorübergehenden technischen Störungen nicht auf ein
Verschulden von KOINNO zurückzuführen ist. Technische Störungen
des Internets oder der technischen Infrastruktur des Nutzers hat
KOINNO nicht zu vertreten.
(3) KOINNO ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer zur Verfügung
gestellten bzw. eingestellten Daten auf etwaige Verstöße oder auf
ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Sie ist nicht für die Richtigkeit der auf der Plattform
veröffentlichten Inhalte und Angaben verantwortlich.
§ 6 | Allgemeine Rechte und Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer unterstützt die Plattformbetreiberin bei Erfüllung
ihrer vertraglichen Pflichten. Dies gilt insbesondere für die
Verpflichtung der Plattformbetreiberin Challenges und Innovationen
zu veröffentlichen.
(2) Der Nutzer stellt der Plattformbetreiberin alle zur
Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei
zur Verfügung und wird der Plattformbetreiberin auf Nachfrage alle
notwendigen Informationen und Nachweise innerhalb einer zumutbaren
Zeitspanne zuleiten. Die Plattformbetreiberin ist nicht
verpflichtet, Challenges oder Innovationen zu veröffentlichen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die erforderlichen Daten und
Dokumente nicht zur Verfügung gestellt werden oder die Bewerbung
nicht den Standards von KOINNO entspricht.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, die zum Vertragsabschluss
erforderlichen Daten sorgfältig und nach bestem Wissen anzugeben
und keine irreführenden Angaben zu machen, sowie die Plattform
nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten. Zudem
verpflichtet er sich keinen unberechtigten Zugriff auf Daten
Dritter zu versuchen und die Plattformstandards einzuhalten.
§ 7 | Urheber-, Nutzungs-, sonstige Schutzrechte, Freistellung
(1) Die Nutzer räumen KOINNO sämtliche für die
vertragsgegenständliche Leistungserbringung, insbesondere für die
Veröffentlichung der jeweiligen Challenges und Innovationen,
erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie
Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten,
insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und
öffentlichen Zugänglichmachung, ein. Bei den an KOINNO
einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache
Nutzungsrechte.
(2) Soweit KOINNO Inhalte, insbesondere urheberrechtlich
geschützte Inhalte, zur Verfügung stellt, dürfen diese ohne
ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Urhebers bzw.
Nutzungsberechtigten nicht verändert werden. Jede vollständige
oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung ist unzulässig.
(3) Machen Dritte gegen KOINNO Ansprüche mit der Behauptung
geltend, die Inhalte des Nutzers bzw. deren Nutzung durch
Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen
gesetzliche Bestimmungen und/oder die Inhalte verletzen ihre
Rechte, wird der Nutzer KOINNO von sämtlichen Ansprüchen Dritter
auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinaus
gehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere KOINNO von den
Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies
gilt jedoch dann nicht, wenn der Nutzer die Verletzung der Rechte
Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der
Nutzer ist verpflichtet, KOINNO im Rahmen des Zumutbaren durch
Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Abschnitt 2: Zusätzliche Bestimmungen für Auftraggeber
§ 8 | Einstellen von Challenges
(1) Durch das Einstellen von Challenges wird Auftraggebern die
Möglichkeit geboten, funktional beschriebene Problemstellungen
oder zukünftige Bedarfe (ähnlich einer Leistungsbeschreibung)
gegenüber den Unternehmen zu kommunizieren.
(2) Zur Einstellung der Challenges sind ausschließlich
Auftraggeber im Sinne der §§ 98, 99, 100, 101 GWB befugt.
Ausdrücklich nicht berechtigt zur Einstellung von Challenges sind
juristische Personen, die bei Auftragsvergabe nicht die
europäischen Bestimmungen zum Vergabeverfahren sowie der §§ 97 ff.
GWB beachten müssen. Bei Zweifeln ist KOINNO dazu berechtigt,
einen Nachweis über die Berechtigung bei dem Auftraggeber
einzuholen.
(3) Die Einstellung einer Challenge erfolgt über die Plattform
unter „Challenges“ -> „Challenge starten“ -> „Jetzt Challenge
starten“. Der Auftraggeber ist aufgerufen, den Auftragsgegenstand
so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, so dass
die Beschreibung für alle Unternehmen gleichermaßen verständlich
ist.
(4) Hierzu erstellt der Auftraggeber zunächst auf der aufgerufenen
Seite unter „Meine Challenge“ einen Titel, unter welchem die
Challenge veröffentlicht wird. Zudem kann er die Challenge
beschreiben und kategorisieren sowie Angaben zur konkreten
Fragestellung, den Erwartungen, den weiteren Verlauf machen und
Unternehmen gezielt zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren
aufrufen, sollte dieses bereits laufen oder in Aussicht stehen. Im
zweiten Schritt gibt er seine Daten ein. Die mit einem roten Stern
versehenen Felder sind Pflichtfelder.
(5) Für die einheitliche Darstellung der Challenges auf der
Webseite muss der Auftraggeber Bildmaterial einfügen und eine
entsprechende Urheberkennzeichnung vornehmen. Der Auftraggeber
garantiert, dass er Urheber bzw. Lichtbildner der eingestellten
Materialien ist oder ausreichende, die Nutzung auf der Plattform
erlaubende Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Werken oder
Lichtbildern innehat. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen
Urhebervermerk in branchenüblicher Form anzubringen.
(6) In Schritt drei kann der Auftraggeber die Challenge in Phasen
unterteilen und Zeiträume für die einzelnen Phasen angeben. Er
kann den Unternehmen eine Struktur für die Einreichung der
Challenge vorgeben.
(7) Nachdem alle Angaben gemacht worden sind, kann der
Auftraggeber die Challenge über „Vorschau“ nochmals prüfen. Durch
die Betätigung des Buttons „Einreichen“ wird eine E-Mail an KOINNO
gesendet und über die neue Challenge informiert.
KOINNO überprüft die Challenge auf inhaltliche und strukturelle
Fehler als auch im Hinblick darauf, ob die Einreichung den
Qualitätskriterien von KOINNO entspricht. Sollte dies nicht der
Fall sein, wird KOINNO dem Auftraggeber Änderungswünsche und
Anpassungsvorschläge per E-Mail mitteilen und die Challenge wieder
zur Bearbeitung freigeben.
Sollten keine Anpassungen seitens KOINNO notwendig sein, so wird
die Challenge durch Bedienung des Buttons „Einreichen“ über die
Webseite der Plattformbetreiberin veröffentlicht und ist für die
anderen Nutzer der Plattform bei „Aktuelle Challenges“ sichtbar.
Sollte der Auftraggeber ein vom Tag der Freigabe der Challenge
abweichendes Startdatum angegeben haben, so veröffentlicht KOINNO
die Challenge erst zum Zeitpunkt des eingetragenen Startdatums.
Über die Veröffentlichung wird der Auftraggeber per E-Mail
informiert.
Möchte der Auftraggeber die Challenge noch nicht an KOINNO senden
und zur Veröffentlichung freigeben, so kann er seinen Entwurf
speichern und über seinen Account unter „Challenges“ -> „Challenge
Entwürfe“ abrufen und verändern. Ebenfalls abrufbar ist hier eine
Übersicht über die von ihm bereits veröffentlichten Challenges und
gespeicherten Entwürfe.
(8) Sollte der Auftraggeber Fragen haben oder Hilfe bei Erstellung
der Challenge brauchen, so kann er Mitarbeiter der
Plattformbetreiberin zu ihren allgemeinen Geschäftszeiten von
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter +49 6196 58
28-350 erreichen oder eine E-Mail an
info@koinnovationsplatz.de
mit dem entsprechenden Anliegen schreiben. Die
Plattformbetreiberin behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten
und -kanäle anzupassen.
§ 9 | Phasen der Challenge
Die Auswertung der Challenge erfolgt in folgenden Phasen:
(1) In Phase 1 wird zur Challenge aufgerufen und diese
veröffentlicht. In diesem Zeitraum können Unternehmen ihre
Lösungsvorschläge einreichen.
(2) In Phase 2 werden die einzelnen Lösungsvorschläge geprüft. Der
Auftraggeber kann in Austausch mit den Unternehmen treten und
Rückfragen zu den einzelnen Lösungsvorschlägen stellen.
(3) In Phase 3 werden die Einreichungen bewertet und der oder die
besten Lösungsvorschläge prämiert. Der Auftraggeber kann hierzu
Juroren ernennen oder die Prüfung selbst durchführen.
(4) Die Auswertung der Challenge findet anhand der Vergabe einer
Gesamtnote statt, die sich an verschiedenen Kriterien orientiert.
Dabei wird einerseits die Innovationshöhe bewertet, die sich
wiederum an Neuheit und Überlegenheit des Lösungsvorschlags
orientiert, andererseits anhand von auf die entsprechende
Challenge angepasster Kriterien des Auftraggebers. Eine
ausführliche Beschreibung der Leistungskriterien können dem
Dokument „Leitfaden Einreichung Challenges“ entnommen werden, dass
die Nutzer jederzeit auf unserer Webseite unter
/api/download/leitfaden-einreichung-challenges
einsehen und herunterladen können.
(5) Eine Challenge muss mindestens 4 Wochen und kann höchstens 36
Wochen dauern.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich Kommunikation und nicht
veröffentlichte Informationen der Unternehmen vertraulich zu
behandeln. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte findet nicht
statt.
§ 10 | Rechte und Pflichten der Auftraggeber
(1) Die Auftraggeber verpflichten sich, die Plattform nur für
hierfür vorgesehenen Zwecke zu verwenden und eine neutrale und
transparente Bewertung der Lösungsvorschläge vorzunehmen. Wird ein
Unternehmen ausgezeichnet, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
die Bewertung für die Unternehmen nachvollziehbar zu begründen.
Dies geschieht insbesondere durch Punktevergabe anhand der zuvor
definierten Bewertungskriterien. Der Jury und den Auftraggebern
steht es zudem frei, Bewertungen und Innovationen mit
Kommentierungen oder einer zusätzlichen Begründung zu versehen.
(2) Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet im Falle eines
Ausschreibungsverfahrens ein durch die Plattform ausgezeichnetes
Unternehmen zur Bewerbung auf die Ausschreibung aufzufordern.
Absprachen, die einen Zuschlag gewähren oder den Unternehmen im
Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Vorteile versprechen,
verstoßen gegen die Regeln der Plattform als unverbindliche
Informationsplattform und sind zu unterlassen. Sollte die
Plattformbetreiberin von solchen Absprachen Kenntnis erlangen, ist
sie berechtigt, die Auftraggeber und Unternehmen zu ermahnen und
ggf. von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
Abschnitt 3: Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmen
§ 11 | Einbringen von Lösungsvorschlägen
Die Unternehmen erhalten die Möglichkeit, die einzelnen Challenges
über die Plattform einzusehen und Lösungsvorschläge für
verschiedenen Challenges zu präsentieren. Sie können in Kontakt
mit den Auftraggebern treten und Fragen zu einzelnen Challenges
stellen.
§ 12 | Marktplatz der Innovationen
(1) Sollte für eine Innovation keine passende Challenge
eingestellt sein, so haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre
Innovation dennoch zu veröffentlichen. Die Innovationen werden in
ein Verzeichnis („Marktplatz der Innovationen“) eingestellt und
können auf der Plattform eingesehen werden. Auftraggeber können
dort gezielt nach innovativen Lösungsvorschlägen in bestimmten
Bereichen suchen und mit den Unternehmen Kontakt aufnehmen. Die
Veröffentlichung der Innovation erfolgt anhand ihrer Aktualität.
Eine Priorisierung durch die Plattformbetreiberin findet nicht
statt.
(2) Zur Erstellung einer Innovation kann das Unternehmen in der
Startleiste unter „Marktplatz der Innovationen“ -> „Innovation
präsentieren“ -> „Innovation präsentieren“ auf die entsprechende
Seite navigieren. Hier kann es der Innovation einen Titel geben,
die Innovation beschreiben und den Mehrwert des Ansatzes
herausstellen. Unter „Unternehmen“ kann das Unternehmen seine
Unternehmensdaten und Kontaktmöglichkeiten angeben. Bei den
Feldern, die mit rotem Stern versehen sind, handelt es sich um
verpflichtende Angaben. Sollten Unterlagen den Ansatz und die
Funktionsweise unterstützen, kann das Unternehmen Anlagen zu der
Innovation beifügen.
(3) Unter „Vorschau“ kann das Unternehmen seine getätigten
Eingaben noch einmal überprüfen. Nach Betätigung des Buttons
„Einreichen“, ist die Innovation für Besucher der Plattform
sichtbar. Sollte das Unternehmen die Innovation noch nicht
veröffentlichen wollen, kann es zunächst einen Entwurf erstellen.
Auf dem Account kann es Entwürfe so wie veröffentlichte
Innovationen einsehen und bearbeiten.
(4) Sollte das Unternehmen Fragen haben oder Hilfe bei Erstellung
der Innovation brauchen, so kann es Mitarbeiter der
Plattformbetreiberin zu den allgemeinen Geschäftszeiten von Montag
bis Freitag von 9 bis 17 Uhr telefonisch unter +49 6196 58 28-350
erreichen oder eine E-Mail an
info@koinnovationsplatz.de
mit dem entsprechenden Anliegen schreiben. Die
Plattformbetreiberin behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten
und -kanäle anzupassen.
§ 13 | Pflichten der Unternehmen
(1) Die Unternehmen verpflichten sich, die Plattform nur für den
festgelegten Zweck zu nutzen. Sie werden die von den Auftraggebern
konkret kommunizierten Angaben beachten und ihre Lösungsvorschläge
auf die eingestellten Kriterien abstimmen. Alle Angaben sind
wahrheitsgemäß zu tätigen.
(2) Nicht von dem Nutzungszweck der Plattform erfasst sind
Beiträge und Lösungsvorschläge, die einen
überwiegend werblichen Charakter haben oder gegen das geltende
Wettbewerbsrecht
verstoßen. Werbliche Angebote sind vor allem dann anzunehmen, wenn
sie durch ihre überwiegend positive Darstellung für das
Unternehmen keine sachliche Bewertung des Angebots zulassen.
(3) Das Unternehmen verpflichtet sich,
keine strafrechtlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden,
pornografischen, politischen oder religiösen Inhalte
einzustellen. Das Unternehmen sichert zu, dass es lediglich
Inhalte und Innovationen einstellt, an denen es die für die
vertragliche Nutzung der Plattform erforderlichen Rechte hat.
Hierunter fallen insbesondere die erforderlichen Urheber-,
Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte.
(4) Die Plattformbetreiberin behält sich vor, Angebote, die diese
Anforderungen nicht erfüllen, nach einem Hinweis gegenüber dem
Unternehmen nach einer Frist von 10 Tagen zu löschen und ggf. den
Zugang des jeweiligen Unternehmens zu sperren sowie Schadensersatz
geltend zu machen. Sollte ein offensichtlicher Verstoß gegen den
Zweck oder Nutzungsbestimmungen der Plattform vorliegen, ist die
Plattformbetreiberin berechtigt, das entsprechende Angebot
unverzüglich zu löschen und das entsprechende Unternehmen und ggf.
bis dahin veröffentlichte Innovationen vorübergehend zu sperren.
Sollte das Unternehmen den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen
nicht rechtfertigen können, kommt in Ausnahmefällen ein
dauerhafter Ausschluss von der Teilnahme an der Plattform in
Betracht.
Abschnitt 4: Abschlussbestimmungen
§ 14 | Gewährleistung und Haftung
(1) Die Plattformbetreiberin haftet – gleich aus welchem
Rechtsgrund – uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachte Schäden (grobes Verschulden). Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet die Plattformbetreiberin vorbehaltlich eines
milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für
Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten.
Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die
Grundlage des Nutzungsvertrags bilden, die entscheidend für den
Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer
vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen
sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(2) Die Plattformbetreiberin haftet dagegen nicht für eine
Verletzung der Rechte Dritter durch die Nutzer, sofern und soweit
sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem
Vertrag eingeräumten Rechte ergibt. In diesem Fall stellen die
Nutzer die Plattformbetreiberin auf erstes Anfordern frei von
sämtlichen Ansprüchen Dritter.
(3) Die Plattformbetreiberin haftet ebenfalls nicht für die
Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und
Güte oder Glaubwürdigkeit der von den Nutzern eingestellten
Inhalte. Diese stellen weder eine Leistung noch eine
Meinungsäußerung der Plattformbetreiberin dar; insbesondere macht
sie sich die Inhalte der Nutzer nicht zu eigen. Die
Plattformbetreiberin haftet auch nicht für das Zustandekommen von
Verträgen im Falle eines Vergabeverfahrens, sowie die Durchführung
der darauf eventuell erfolgenden Beauftragung zwischen
Auftraggeber und Unternehmen. Sie stellt lediglich die Plattform
zu Zwecken der Vermittlung und Information zur Verfügung.
(4) Soweit die Haftung der Plattformbetreiberin ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Plattformbetreiberin.
§ 15 | Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren,
insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen
Bestimmungen (insb. Datenschutzgrundverordnung und
Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem
Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das
Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein
entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene
Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren,
insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist
und stellt die Plattform im Fall eines Verstoßes von Ansprüchen
Dritter frei.
(3) Die Betreiberin wird personenbezogene Daten nur in dem Umfang
erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertrags
erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten
in diesem Umfang zu.
§ 16 | Gerichtsstand, Vertragssprache
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen der Betreiberin ist
Eschborn.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen
Streitigkeiten in Bezug auf die Plattform ist Eschborn. Für Klagen
gegen die Plattformbetreiberin ist Eschborn der ausschließliche
Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über
ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.