Qualifizierte Versicherungslösung mit unserem Vertragspartner Stoik
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns sehr, dass unser Unternehmen von Ihrer Seite für die Ausschreibung berücksichtigt wurde und wir unser Know-how im Bereich der Cyber-Versicherungen einbringen dürfen.
Gerne haben wir unseren Kooperationspartner Stoïk, mit dem wir in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen in der Absicherung von Cyberrisiken gemacht haben, in die Anfrage eingebunden.
Anbei stellen wir Ihnen die gewünschten Modalitäten des Versicherungsschutzes zur Verfügung.
Sollten Sie eine weitergehende Unterstützung Ihrer Anfrage durch unser Haus wünschen, stellen wir Ihnen kurzfristig gerne weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Schiffgens
Geschäftsführer
Röntgenstr. 44a
86368 Gersthofen
t.schiffgens@covago.de
+49 (0) 821 - 899 82 711
+49 (0) 821 - 899 82 777
+49 (0) 179 - 663 24 43
1. Eigenschäden
Sofortreaktionen Ja, garantierte Soforthilfe auch bei Obliegenheitsverletzungen bis zur VS ohne SB
Krisenreaktionen Ja, Krisenkommunikation wird vom Versicherer übernommen
PR, Reputationsschäden Abgesichert sind beispielsweise Benachrichtigungskosten, sowie Gestaltung und das Versenden von Goodwill Coupons
Belohnung für Hinweise Ja, im Rahmen des SL für Lösegeldforderungen (50% der VS)
Cyber-Erpressung Ja, Lösegeldforderungen sind bis 50% der VS abgesichert
Betriebsunterbrechungen Ja, Betriebsunterbrechungen sind bis 100% der VS abgesichert (auch bei Cloud-Ausfall!)
Wiederherstellungen Ja, Wiederherstellungskosten sind bis 100% der VS abgesichert
Hardwareaustausch Ja, im Rahmen der Wiederherstellungskosten ist der technisch notwendige Hardwareaustausch mitversichert
Systemverbesserungen Achtung Bereicherungsverbot, allerdings sind Beratungsleistungen bis 10.000€ mitversichert
Social Engineering Ja, per Baustein versicherbar
Dienstleistungsbetrug Genauere Definiton nötig, aber vermutlich über Cyber-Diebstahl mitversichert
Rechnungsmanipulation Ja, per Baustein versicherbar
Bußgelder Ja, aber Zahlungen von Bußgeldern sind in Deutschland für keinen Versicherer erlaubt
Kryptojacking Ja, im Rahmen des Cyber-Diebstahl abgesichert (Sublimit 10% der VS, max. 250.000€)
Identitätstäuschungen Genauere Definition nötig, falls Fake President (Social Engineering) gemeint, dann Ja, per Zusatzbaustein versicherbar
Personen- und Sachschäden nicht versicherbar
2. Drittschäden
Informationssicherheitsverletzungen Ja, abgesichtert bis 100% der VS
Vertragsstrafen Ja, versicherbar als Zusatzbaustein (bis max. 50.000€)
Haftung von Geldüberweisungen Ja, versicherbar bis 10% der VS max. 250.000€
Haftung für Medienrechtsverletzungen Ja, versichert bis 100% der VS
Kontamination und Umweltschäden Ausgeschlossen
Personen- und Sachschäden Ausgeschlossen, reine Vermögensschäden
Kontamination und Umweltschäden Ausgeschlossen
Personen- und Sachschäden Ausgeschlossen, reine Vermögensschäden
Mögliche Ausschlüsse Vorsatz Bekannte Verstöße, Produkthaftpflicht, Ansprüche der Versicherten gegeneinander, Personen- und Sachschäden, Verbesserung des Computersystems, Verbesserung der Einhaltung von Vorschriften, Vermögenswert von Daten, Patent- und Kartellrechtsverletzungen, Vertragsstrafen (sofern nicht als Zusatzbaustein) + Vertragserfüllung, Finanzmarkttransaktionen, Glücksspiel, Rechtswidriges Erfassen von Daten, Private Daten versicherter Personen, Gewaltsame Konflikte und Cyber-Operationen, Hoheitliche Eingriffe, Physikalische Ereignisse und Naturgefahren, Kernenergie, Verschmutzung oder Kontamination, Technische Infrastruktur
Zeitrahmen für Nachmeldungen 5 Jahre


