Cyberversicherung (GVV Kommunal)
Bei GVV Versicherungen profitieren Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Privatkunden von einem umfassenden Versicherungsschutz. Als Experte für Cyber-Risiken und Pionier am deutschen Versicherungsmarkt haben wir mit Hiscox einen starken und vertrauensvollen Partner an der Seite von GVV Kommunal und können Ihnen daher eine umfassende Cyber-Versicherung bieten. Der Spezialversicherer verstehet die Risiken der digitalen Welt genau und hat zusätzlich wichtige Vorbeugemaßnahmen in seinem Angebot.
Hiscox wurde 1901 als Familienunternehmen gegründet und ist seit 1995 auf dem deutschen Markt vertreten; mit mehr als 15 Jahren Markterfahrung im Bereich Cyberversicherung.
Weitere Vorteile:
Eigenes Bedingungswerk ausgerichtet auf Bedürfnisse von Kommunen, Städte und Kreise – CyberKomm 08/2022
Cyber-Haftpflicht ist über den GVV/KSA versichert
Deckung beinhaltet Eigenschäden und optional eine Betriebsunterbrechung in Form einer Tagessatzentschädigung
HiSolutions als exklusiver Dienstleister im Schadenfall
Eigenschäden
Soforthilfe im Notfall
IT-Forensik
Kosten für Krisenmanagement
Kosten für Rechtsberatung
Kosten für Public-Relations-Maßnahmen
Wiederherstellungskosten
Benachrichtigungskosten
Cyber Diebstahl
Cyber Betrug
Lösegeld
Betriebsunterbrechung
o On-Premises und/oder Cloud-Ausfall (Optional als Baustein
o Entschädigung als Tagessatzpauschale, da kein klassisches Ertragsausfallrisikos)
Drittschäden
o Wenn eine Haftpflicht über den GVV oder KSA besteht, sind die Drittschäden dort abgesichert, da dort kein Cyberausschluss gegeben ist.
o Einschluss bei Hiscox möglich, wenn keine Absicherung über GVV oder KSA besteht
1.Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung
Kein Versicherungsschutz besteht wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch einen Versicherten. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Fälle einer vorsätzlichen Schadenverursachung oder eines wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch den Leiter der Rechtsabteilung, der IT-Abteilung oder des Risikomanagements eines Versicherten.
2.Gewaltsame Auseinandersetzungen und Cyber-Operationen
Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden, die sich direkt oder indirekt im Zusammenhang mit einem der folgenden Ereignisse ergeben:
2.1. dem Einsatz physischer Gewalt eines Staates gegenüber einem anderen Staat (Krieg), unabhängig davon, ob Krieg erklärt wurde oder nicht,
2.2. Invasion, Bürgerkrieg, Aufstand, Streik, Revolution, Aufruhr sowie militärischer oder anderer Formen der gewaltsamen Machtergreifung oder
2.3. dem unzulässigen Zugriff auf ein IT-System durch oder im Namen eines Staates im Territorium eines anderen Staates oder die unzulässige Nutzung eines IT-Systems durch oder im Namen eines Staates im Territorium eines anderen Staates (Cyber-Operation), wenn diese Cyber-Operation einem Staat zugeschrieben werden kann und:
im Zuge eines Krieges ausgeführt wird und/oder
direkt oder indirekt zu einer Störung der Verfügbarkeit, Integrität oder Leistungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur oder aber der Sicherheit oder Verteidigung eines anderen Staates führt.
Eine Cyber-Operation kann insbesondere dann einem Staat zugeschrieben werden, wenn die Regierung oder eine Sicherheitsbehörde (einschließlich Geheimdiensten und Verfassungsschutzbehörden) eines relevanten Staates dies öffentlich kommuniziert.
Ein relevanter Staat ist jeder Staat,
dessen Verfügbarkeit, Integrität oder Leistungsfähigkeit der kritischen Infrastruktur oder aber der Sicherheit oder Verteidigung durch die Cyberoperation gestört wurde (betroffener Staat) oder
der Mitglied der Europäischen Union oder
der Mitglied der NATO ist.
3. Technische Infrastruktur
Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden aufgrund einer Störung oder eines Ausfalls der öffentlichen oder privaten technischen Infrastruktur, die nicht vom Versicherungsnehmer selbst betrieben wird. Zur öffentlichen und privaten Infrastruktur gehören:
Strom-, Gas-, Wasser- und Wasserstoffversorgung,
externe Netzstrukturen, die der überregionalen Informationsvermittlung dienen, insbesondere Telefon-, Internet-, Computer-, Daten- oder Funknetze, sowie Leistungen von Internet- und Telekommunikationsanbietern bzw. Providern, Satelliten,
Domain Name Systems (DNS), Internet Service Provider (ISP), Content Delivery Networks (CDN) oder Certificate Authorities (CA) sowie
alle weiteren vergleichbaren privaten Einrichtungen oder Einrichtungen der Gebietskörperschaften.
4.Produktrückruf Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden im Zusammenhang mit dem Rückruf eigener oder fremder Produkte oder Dienstleistungen.
5.Vertragsstrafen Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden durch Vertragsstrafen, soweit diese nicht ausdrücklich mitversichert sind.
6.Glücksspiel Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden infolge der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien, Auslobungen oder sonstigen Glücks spielen.
7.Finanzmarkttransaktionen Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden infolge jedweder Form des Kaufs oder Verkaufs von Wertpapieren, Rohstoffen, Derivaten, Devisen, Anleihen oder vergleichbaren Wertanlagen.
8.Rechtswidriges Erfassung und Nutzen von Daten Kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Versicherter mit Kenntnis oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis eines Repräsentanten personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder entsprechender, auch ausländischer, Rechtsnormen rechtswidrig erfasst oder nutzt.
9.Patent- und Kartellrechtsverletzungen Kein Versicherungsschutz besteht wegen Ansprüchen aufgrund von Patentrechtsverletzungen oder Schäden aus dem Verlust der Patentierbarkeit sowie Kartellrechtsverletzungen.
10.Hoheitliche Eingriffe Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit hoheitlichen Eingriffen, insbesondere Beschlagnahme, (teilweise) Betriebseinstellung, (teilweise) Betriebsschließung, Verstaatlichung, Zerstörung oder anderweitigen Maßnahmen einer Behörde oder sonstigen staatlichen Einrichtung. Dies gilt nicht für Datenschutzbehörden im EWR oder UK.
11.Naturkatastrophen Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbruch, Flutwelle, Flut, Feuer, Explosion, Wind, Blitzschlag, Frost, Sonneneruption, Asteroideneinschlag, Magnetfeldverschiebung oder andere Naturereignisse.
(weitere Ausführungen im Bedingungswerk)
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