Markterkundung Cyber-Versicherung – Kreis Dithmarschen
Solitaire ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Financials Lines tätig und sehr erfahren im Cyberbereich und zwar Beratung, Risikoplatzierung und Schadenbegleitung. Wir haben zahlreiche Kommunen als Kunden und auch Stadtwerke und Energieversorger. Unser größter öffentlicher Kunde hat 12.000 Mitarbeiter.
Zu unserem Team gehört auch ein zertifizierte Informationssicherheitsbeauftragter und zertifizierter NIS-2 Implementer, was in der Branche einzigartig ist. Unser Beirat bestehend aus einem Fachanwalt für Versicherungsrecht und zwei ehemaligen Vorständen von Versicherungsgesellschaften, u.a. Tokio Marine, einem der weltweit größten Cyberversicherer, berät uns gemütlich neuer Deckungskonzepte und unterstützt durch das große Netzwerk, auch schwierige Risiken zu platzieren.
Wir verfügen zudem über ein Risikomanagementtool zur Erfassung des Risikos und unterstützen mit einem großen Netzwerk an Experten die Umsetzung der deckungsrelevanten Optimierung der IT Landschaft und zwar sowohl von der technischen als auch der organisatorischen Seite.
Im Schadenfall ist unserer Spezialist im Krisenstab und trägt dafür Sorge, dass die getroffenen Maßnahmen vom Versicherer auch zeitnah erstattet werden bzw. Deckungsfragen geklärt werden. Hierdurch erreichen wir im Schadenfall in der Regel eine vollständige Erstattung der Kosten auch bei Unklarheiten.
Wir arbeiten auch mit Lloyd's zusammen und haben dadurch eine viel größere Auswahl an Risikoträgern, als die Anbieter, die nur den deutschen Markt berücksichtigen.
1. Deckungsumfang Eigenschäden
Sofort- und Krisenreaktionskosten (IT-Forensik, Incident Response, Rechtsberatung, Benachrichtigung Betroffener, Call-Center, Krisenmanagement)
PR- und Reputationsmanagement (Kommunikationsberatung, Vertrauenswiederherstellung)
Cyber-Erpressung (Verhandlungskosten, Lösegeld – soweit rechtlich zulässig, forensische Begleitung), Belohungskosten)
Betriebsunterbrechung (Ertragsausfall, Mehrkosten, Notfalllösungen, Wiederanlaufkosten)
Wiederherstellungskosten (Datenrekonstruktion, Systemwiederherstellung, Hardwareaustausch)
Vermögensschäden durch Manipulation (Social Engineering, Dienstleistungsbetrug, Rechnungsmanipulation, Identitätstäuschung)
Bußgelder und behördliche Verfahren – soweit versicherbar
Kryptojacking
Personen- und Sachschäden infolge eines Cyberereignisses
2. Deckungsumfang Drittschäden
Haftpflichtansprüche aus Informationssicherheits- und Datenschutzverletzungen
Vertragsstrafen für PCI
Haftung aus manipulierten oder fehlgeleiteten Geldüberweisungen
Medienrechtliche Haftung (Urheber-, Persönlichkeits- und Veröffentlichungsrisiken)
Kontamination und Umweltschäden infolge eines Cyberereignisses
Personen- und Sachschäden mit ursächlichem Zusammenhang zu einem IT-Sicherheitsvorfall
Was mit dem Punkt „Haftung von Geldüberweisungen“ in Ihrer Auszählung gemeint ist, ist uns unklar.
Vorsatz des Versicherungsnehmers
Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und staatlich attribuierte Cyber-Angriffe (je nach Klauselgestaltung)
Vorvertraglich bekannte oder angezeigte Schäden
Nicht ausdrücklich mitversicherte Vertragsstrafen
Reine Verbesserungsinvestitionen ohne Schadenereignis
Nicht versicherbare Bußgelder
Wiederholte Pflichtverletzungen trotz Auflagen
Infrastrukturausfall: Ausfälle außerhalb der Kontrolle des Versicherten (z. B. allgemeines Internet- oder Stromnetz), sofern es sich nicht um gehostete Systeme handelt.
Vertragliche Haftung: Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie allein auf einer vertraglichen Vereinbarung beruhen
Die Rückwärtsdeckung beträgt mindestens 1 Jahr bis unbegrenzt für unbekannte Altschäden. Nachmeldefristen bewegen sich regelmäßig zwischen 12 und 60 Monaten nach Vertragsende. Optional kann eine unbegrenzte Nachmeldefrist vereinbart werden. Für öffentliche Körperschaften empfiehlt sich eine möglichst lange Nachmeldefrist.


