Innovation

CaNaP Verfahren - Verfahren zur Herstellung von Phosphordünger aus kommunalem Klärschlammen

Bildquelle: Johannes Grimm
Beschreibung des innovativen Ansatzes

Michaelis CaNaP Verfahren

Mit Inkrafttreten der im Jahr 2017 novellierten Klärschlammverordnung stellt der Gesetzgeber einen Zeitplan mit einer Übergangsfrist bis 2032 für die Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlämmen auf. Zugleich wird die direkte landwirtschaftliche Nutzung der Schlämme eingeschränkt bzw. untersagt. Der Klärschlammerzeuger ist daher gefordert, Konzepte zu entwickeln, wie er künftig das im Klärschlamm enthaltene Phosphat zurückgewinnen bzw. einer neuen Nutzung zuführen will. Die gesetzlich vorgegebene Phosphatrückgewinnungsquote beträgt 50% und

die künftige europäische Richtlinie für Düngemittel schreibt zur Gewährleistung der Pflanzenverfügbarkeit eine Mindestlöslichkeit von 75% des Phosphats in neutralem Ammoniumcitrat vor.

Den Verfahren zur Aufbereitung der Aschen ist gemeinsam, dass ausgehend vom Klärschlamm ein zweistufiger Prozess durchlaufen werden muss. Im ersten wird der Schlamm verbrannt, im zweiten erfolgt dann die eigentliche Phosphatrückgewinnung (hoher Chemikalien und Energieeinsatz,

Entsorgungsproblematik).

Das Michaelis CaNaP Verfahren kombiniert als derzeit einziges Verfahren den Prozess der Verbrennung mit dem des Phosphataufschlusses. Die entscheidenden Vorteile sind

  • Thermische

    Zerstörung organischer Schadstoffe (wie Keime,

    Medikamentenrückstände etc. und Schwermetalle)

  • Aufschlussverfahren

    (Soda Aufschluss) zur Gewinnung von

    pflanzenverträglichem Phosphat (gemessene Löslichkeit 90%)

  • Endprodukt

    ist ein voll aufgeschlossener Phosphatdünger, der

    vollumfänglich den künftig geltenden düngemittelrechtlichen

    Anforderungen entspricht und direkt ab Werk vermarktungsfähig ist

  • Moderater Additiveinsatz, keine Entstehung von schädlichen Nebenprodukten

Mehrwert des Ansatzes

Vom Klärschlammerzeuger mittels Einreaktorverfahren unter Einhaltung der künftig geltenden düngemittelrechtlichen Anforderungen zum Düngemittelproduzenten.

Vorgestellt am
23.05.2023
Vorgestellt von
Michaelis GmbH & Co. KG
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Website
Kontaktperson
Johannes Grimm
Schlagwörter
Abfallwirtschaft
Energie
Umwelt / Umweltschutz