CaNaP Verfahren - Verfahren zur Herstellung von Phosphordünger aus kommunalem Klärschlammen

Michaelis CaNaP Verfahren
Mit Inkrafttreten der im Jahr 2017 novellierten Klärschlammverordnung stellt der Gesetzgeber einen Zeitplan mit einer Übergangsfrist bis 2032 für die Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlämmen auf. Zugleich wird die direkte landwirtschaftliche Nutzung der Schlämme eingeschränkt bzw. untersagt. Der Klärschlammerzeuger ist daher gefordert, Konzepte zu entwickeln, wie er künftig das im Klärschlamm enthaltene Phosphat zurückgewinnen bzw. einer neuen Nutzung zuführen will. Die gesetzlich vorgegebene Phosphatrückgewinnungsquote beträgt 50% und
die künftige europäische Richtlinie für Düngemittel schreibt zur Gewährleistung der Pflanzenverfügbarkeit eine Mindestlöslichkeit von 75% des Phosphats in neutralem Ammoniumcitrat vor.
Den Verfahren zur Aufbereitung der Aschen ist gemeinsam, dass ausgehend vom Klärschlamm ein zweistufiger Prozess durchlaufen werden muss. Im ersten wird der Schlamm verbrannt, im zweiten erfolgt dann die eigentliche Phosphatrückgewinnung (hoher Chemikalien und Energieeinsatz,
Entsorgungsproblematik).
Das Michaelis CaNaP Verfahren kombiniert als derzeit einziges Verfahren den Prozess der Verbrennung mit dem des Phosphataufschlusses. Die entscheidenden Vorteile sind
Thermische
Zerstörung organischer Schadstoffe (wie Keime,
Medikamentenrückstände etc. und Schwermetalle)
Aufschlussverfahren
(Soda Aufschluss) zur Gewinnung von
pflanzenverträglichem Phosphat (gemessene Löslichkeit 90%)
Endprodukt
ist ein voll aufgeschlossener Phosphatdünger, der
vollumfänglich den künftig geltenden düngemittelrechtlichen
Anforderungen entspricht und direkt ab Werk vermarktungsfähig ist
Moderater Additiveinsatz, keine Entstehung von schädlichen Nebenprodukten
Vom Klärschlammerzeuger mittels Einreaktorverfahren unter Einhaltung der künftig geltenden düngemittelrechtlichen Anforderungen zum Düngemittelproduzenten.